Honorar und Abrechnung

Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt zwischen 130.- € und 153.- €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte oder Testdurchführungen.
Für Paargespräch (50 Min.) berechne ich 150.- €
Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die entstehenden Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.

Private Krankenkassen/ Beihilfe: 

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie im Rahmen meiner Praxis. Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich finanziert. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich unbedingt vorher mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Leistungen übernommen werden. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars selbst gezahlt werden.

Selbstzahler

Es gibt viele Vorteile des Selbstzahlens: Keiner erfährt von Ihrem Besuch, es werden keine Daten bei einer Krankenkasse gespeichert und Sie haben später keinerlei Nachteile auf Grund einer einmal vergebenen Diagnose einer psychischen Störung (beispielsweise beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Verbeamtung).

Außerdem fällt jegliche Bürokratie (Antragsstellung, Gutachten) weg und Sie können die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen ganz individuell Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen.

Gesetzliche Krankenkassen

Ich kann mit meiner Privatpraxis nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Paartherapie & Beratung

Paartherapie und Beratung werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung.

Steuern

Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können in der Regel als „Außergewöhnliche Belastung“ unter §33 von Ihrer Steuer abgesetzt werden.